Die Verfolgung der Hexen dauerte in Europa überwiegend von ca. 1300 bis 1750. Neueren Forschungen zufolge wurden in Europa zwischen 40.000 und 60.000 Menschen Opfer der Hexenverfolgung. Auf deutschem Boden starben insgesamt etwa 25.000, allein in Süddeutschland ca. 9.000 Menschen. Etwa 80% aller Hingerichteten waren Frauen, wobei es regionale Unterschiede gab.
Eine frühe Schätzung aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert, die mittlerweile widerlegt wurde, spricht von 9 Mio. hingerichteter Hexen, die Nationalsozialisten hatten zu Propagandazwecken diese Zahl wieder aufgegriffen.
Ursachen der Hexenverfolgungen
Historiker suchen heute noch nach Gründen, wie es zu den Hexenverfolgungen kommen konnte. Fest steht, dass im 15., 16. und 17. Jahrhundert in Deutschland und Europa ein geistiges Klima herrschte, das die Verfolgungen begünstigte. Kriege, Krankheiten und Katastrophen erzeugten bei den Menschen Angst und Panik. Es herrschte Endzeitstimmung. Um 1590 wüteten die spanischen Truppen in Deutschland. 1618 bis 1648 wütete der 30-jährige Krieg. Pestepidemien rafften zum Teil die Hälfte der Bevölkerung hinweg. Überall in Mitteleuropa sanken die Temperaturen aufgrund der so genannten kleinen Eiszeit, wodurch die Ernten verdarben. Die Menschen litten Hunger, das Vieh starb. Aufgrund mangelnder Hygiene und Mangel- und Unterernährung breiteten sich Krankheiten aus. Prediger aller Konfessionen deuteten die "großen und schrecklichen Zeichen am Himmel" (z. B. Meteoriteneinschläge, Sonnenfinsternis (Augsburg 16.03.1485, 1654, partielle Sonnenfinsternis von 1664)) als Strafe Gottes wegen der Sünden der Menschen. Die Menschen fragten sich, wieso diese Katastrophen passierten. Sie führten in ihrer abergläubischen Denkweise alles auf Schadenszauber zurück. Hexen wurden beschuldigt, den Menschen gezielt Schaden zuzufügen. Man suchte Sündenböcke und in der abergläubischen Bevölkerung begann eine Hetzjagd auf die ‚Hexen‘.
Beginn des Hexenglaubens
Seit Menschengedenken glauben die Menschen an Zauberei und erklären Naturphänomene damit. Bereits in den alten Hochkulturen, wie z. B. in Ägypten, im Römischen Reich oder in Griechenland, ist der Glaube an Zauberei und die Bestrafung der Zauberer nachgewiesen. Allerdings gab es keine gezielte Verfolgung wie später in der frühen Neuzeit.
In den altgermanischen Naturreligionen war der Glaube an Magie fest verankert und gehörte zum täglichen Leben und zu den Feiertagen, bis im Zuge der Christianisierung die germanischen Feiertage in christliche Feiertage umgewandelt wurden. Nur um den Menschen den Übergang zum Christentum zu erleichtern, wurden teilweise noch die Bräuche und Riten geduldet. Nur die unsittlichen Fruchtbarkeitsriten wie an Beltane (heute: Tanz in den Mai) wurden verboten.
Zwischen dem 4. und 6. Jahrhundert ist zum ersten Mal die Rede einer Verschreibung dem Teufel gegenüber. Ein Mönch namens Theophilus bereute aber die Sünde und betete zur Jungfrau Maria, die den Teufel dazu brachte, den Vertrag zurückzugeben. Zu dieser Zeit betrachtete man den (sexuellen) Umgang von Hexen mit dem Teufel noch nicht als Sünde oder verwerflich, sondern schädlich für den Staat. Erst ab dem 7. Jahrhundert entwickelte sich der Glaube an ein Bündnis mit dem Teufel, was von der Kirche als strafbare Handlung angesehen wurde.
Der „Canon episcopi" verurteilte ursprünglich den Glauben an Hexerei und Hexenflüge in Gefolgschaft heidnischer Göttinnen als Einbildung teuflischen Ursprungs und Häresie. Die Verfolgung von Häretikern und Ketzern diente zu Beginn der Zerschlagung von häretischen Sekten. Darunter befand sich auch der Orden der Tempelritter, der hauptsächlich der Ketzerei und Blasphemie beschuldigt wurde, da König Philipp IV. von Frankreich (1286 bis 1314) bei diesem Schulden hatte und an das Vermögen der Templer gelangen wollte, um seinen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren (hierzu ausführlicher Bericht in „Focus" Nr. 52, 22.12.2007).
Erst nachdem die Sekten aufgelöst waren, begann die Massenverfolgung von vermeintlichen Hexen.
In Frankreich erreichte die Ketzerverfolgung bereits um 960 den gesamten Handel und wurde durch Papst Johannes XII. (Papst von 955 bis 963) kräftig unterstützt wurde. So fanden in Carcasonne und Toulouse schon damals Massenhinrichtungen aufgrund der Inquisition statt.
Während in früheren Jahrhunderten der Glaube an Hexerei als Ketzerei und Häresie galt, galt nun das Leugnen und Verurteilen der Hexenprozesse als ketzerisch und wurde nicht selten ebenfalls mit dem Tod bestraft. Wer den Hexenglauben und die Verfolgung ablehnte, wurde zum Häretiker (Ketzer = Abweichung vom richtigen Glauben) erklärt und verfolgt. So lässt sich die Jahrhunderte lang andauernde Verfolgung erklären, weil vielen Menschen der Mut fehlte, sich öffentlich gegen die Verfolgung aufzulehnen, da sie selbst durch ihre Äußerung mit dem Tod rechnen mussten.
Die Hexenkunst oder Alchemie war der Kirche ein Dorn im Auge, nährte sie doch den Glauben an die alten Götter, die die Kirche Jahrhunderte lang versucht hatte, den Menschen auszutreiben, um ihnen den christlichen Glauben aufzwingen zu können. Plötzlich kamen die alten Rituale wieder in Gebrauch, die Kirche fürchtete um ihren Einfluss, so wurde verbreitet, dass die Menschen, die die alten Rituale vollzogen, direkt den bösen Widersacher Gottes – den Teufel – anriefen.
Die Bevölkerung traute Hexen zu, die Elemente zu beherrschen, Unwetter heraufzubeschwören, Dürren auszulösen, Krankheiten hervorzubringen. Auf der anderen Seite schätzte man die Frauen wegen ihres Wissens um Heilkunde, Kräuter, man suchte sie auch auf wegen Liebeszauber und Voraussagen oder Schadenszauber gegen verhasste Nachbarn. Vor allem Hebammen wurde vorgeworfen, aus Babyleichen Salben gekocht zu haben. Totgeborene Babys konnten natürlich vor ihrem Tod nicht getauft werden und somit nicht in christlicher Erde bestattet werden. Die Hebammen verscharrten sie; daher war es ein Leichtes, sie zu beschuldigen, für die Totgeburt gesorgt zu haben, um an ihre Salbe zu kommen. Auch für Behinderungen wurden sie verantwortlich gemacht.
Mit dem Einzug der Pest in Deutschland wurde der Glaube an Schadenszauber weiter genährt.
Auch wenn es keine einheitlichen Erkennungszeichen für Hexen gab, waren auffällige Menschen eher in Gefahr, als Hexe denunziert zu werden.
Man geht heute davon aus, dass im europäischen Mittelalter die Verfolgung von Ketzern und Häretikern und Hexen so erfolgreich werden konnte, da Folter und Todesurteile mit so genannten Gottesurteilen gerechtfertigt wurden. Dem Gottesurteil lag die Vorstellung zugrunde, dass ein allwissender und gütiger Gott die Bestrafung eines Unschuldigen nicht zulassen könnte und er in einen Rechtsfindungsprozess durch ein Wunder eingreife, um den Sieg der Gerechtigkeit zu garantieren.
Papst Gregor IX. ernannte 1230 eine ganze Stadt – Stedingen bei Bremen – als Ketzer und startete gegen sie zwei Kreuzzüge. Der erste konnte von den Stadtbewohnern zurückgeschlagen werden. Beim zweiten Kreuzzug wurden die Stedinger jedoch überrannt. 1275 wurde in Toulouse ein Autodafé (Vollstreckung eines Glaubensurteils) herausgegeben, welches beispielhaft die Aufdeckung und Verfolgung eines Teufelsbundes beschrieb.
Zum ausgehenden 14. Jahrhundert schien es, als ob sich die Lage etwas beruhigt hätte, bis der Dominikaner Johann Nider als Ketzerrichter den Hexenwahn wieder vorantrieb. Papst Eugen IV. (Papst von 1431 – 1447) und Papst Nikolaus V. (Papst von 1447 bis 1455) erteilten den Ketzer- und Hexenrichtern umfassende Vollmachten.
Mit seiner Hexenbulle (lat.: „Summis desiderantis affectibus") vom 05.12.1484 befiehlt Papst Innozenz VIII. keineswegs ein blutiges Vorgehen. Laut dem Sachsenspiegel (erstes Rechtsbuch des Mittelalters über Landesrecht und Lehnsrecht) wurde Hexerei seit zweieinhalb Jahrhunderten (ca. 1230) mit dem Feuertod bestraft und der Papst wollte vielmehr dem Hexenglauben mit Unterricht vorbeugen und nötigenfalls einen kanonischen Inquisitionsprozess folgen lassen, der aber mit den späteren Verhörmethoden (übelste Folter) nichts mehr gemein hatte.
Heinrich Kramer, ein Dominikanermönch (lat.: Henricus Institoris), war als Ketzer- und Hexenrichter für Oberdeutschland zuständig und Jakob Sprenger für die Rheingegend. Beide Männer wüteten fanatisch gegen vermeintliche Hexen und Zauberer in Frankreich, Italien, Schweden, Flandern, Schottland, England und Deutschland. Institoris veröffentlichte den „Hexenhammer" (lat.: „Malleus Maleficarum") um 1486 in lateinischer Sprache in Speyer. Um Anerkennung zu finden, stellte er seinem Werk die Hexenbulle von Papst Innozenz VIII. voran.
Institoris „Hexenhammer" hatte nicht die Genehmigung der Kirche erfahren und erlebte 91 Jahre lang keine Neuauflage, bis im Zuge der Glaubenstrennung die Protestanten das Buch wieder aufleben ließen. In diesem Zuge erfuhr der Hexenwahn ein ungeahnt schreckliches Ausmaß. Im Hexenhammer werden weit verbreitete Vorurteile und Ansichten über Hexen, Zauberer und Zauberei zusammengetragen und mit scheinbar wissenschaftlichen Argumenten untermauert. Durch diese klaren Regeln wurde die systematische Verfolgung und Vernichtung der vermeintlichen Hexen ermöglicht und gerechtfertigt. Durch Nennung namhafter Persönlichkeiten jener Zeit machte Kramer seinen „Hexenhammer" scheinbar glaubwürdig (z. B. Thomas von Aquin (Superstitionentheorie = Theorie vom Aberglauben), Johannes Nider (Autor der Schrift „Formicarius"), Augustinus, Hexenbulle des Papstes, sowie Verweise auf die Bibel). Kramer verknüpfte in seinem Werk den Hexenglauben mit dem Judentum, was durch den Ausdruck „Hexensabbat" deutlich wird.
Kramer spricht hauptsächlich von weiblichen Hexen. Ihm zufolge sind Frauen in ihrem Glauben nicht stark und daher anfälliger für schwarze Magie und Teufelsbuhlschaft. Frauen seien von der Schöpfung schon benachteiligt, weil Eva aus Adams Rippe geschaffen wurde. Frauen seien eine häusliche Gefahr, ein notwendiges Übel, ein Feind der Freundschaft, die von Gott auferlegte Versuchung und Strafe. Wegen ihrer unersättlichen sexuellen Gier hätten sie auch intimen Kontakt mit Dämonen (Incubi). Männer bedienten sich ihres Wissens, während Frauen durch Magie Schaden anrichteten.
Martin Luther (1483 – 1546) war ein überzeugter Befürworter der Hexenverbrennung, da er überzeugt war von der Möglichkeit des Paktes mit dem Teufel, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers. Er berief sich unter Anderem auf folgende Bibelstellen: "Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben" (3. Mose 19,26), „Wenn Du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, so sollst du nicht lernen, die Gräuel dieser Völker zu tun, dass nicht jemand unter dir gefunden werde, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lässt oder Wahrsagerei, Hellseherei, geheime Künste oder Zauberei treibt." (5. Mose 18,10) und „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen." (2. Mose 22,17). Er schrieb, er habe viele Hexen vernommen und diese zum Geständnis der Folter empfohlen, sofern sie sich nicht bekehren ließen. Er bannte einige Frauen bei seinem Gottesdienst und warf den Richtern vor, zu viel zu befragen und nicht gleich zur Todesstrafe zu greifen. Er selbst wollte nicht, dass man Barmherzigkeit gegenüber den Hexen hatte und wollte sie am liebsten persönlich verbrennen. Quellen sagen, dass er an Hinrichtungen nicht selbst beteiligt war, allerdings in Wittenberg, seinem Wohnort, zahlreiche Hexen ermordet wurden. Durch die Hasspredigten schrie bald auch das Volk nach der Verfolgung und Hinrichtung von Hexen. 1572 beschrieb die Sächsische Kriminalordnung, dass Hexen auch ohne Schadensnachweis hingerichtet werden dürften. Die Denunzianten mussten dem Beschuldigten nicht genannt werden, so dass man sich nicht vor anderen rechtfertigen musste. Denunziert werden konnte jeder, dessen Nachbar ihm missgünstig gestimmt war. Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant ebenfalls einen Teil des Vermögens des Beschuldigten.
In Deutschland wurden die meisten Menschen hingerichtet. Beginn der Massenexekution in Deutschland war um 1580 und dauerte ein Jahrhundert lang. Im Bistum Würzburg wurden binnen drei Jahren weit über 200 Personen hingerichtet. Jeder, der in irgendeiner Form ungemütlich wurde, konnte betroffen sein, vom Geistlichen über Fürsten zu einfachen Mägden. Es traf nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. So wurden in Würzburg „Die Kanzlerin, ferner die Tochter des Kanzlers von Aichstedt, der Ratsvogt, ein fremd Mägdelein von zwölf Jahren, ein Ratsherr, der dickste Burger in Würzburg, ein klein Mägdlein von neun Jahren, ein kleineres, ihr Schwesterlein, der zwei Mägdlein Mutter, die Bürgermeisterin, zwei Edelknaben, einer von Reitzenstein und einer von Rothenhahn, das Göbel Babele, die schönste Jungfrau in Würzburg, ein Student so vieler Sprachen gekonnt und ein fürtrefflicher Musiker gewesen, der Spitalmeister, ein sehr gelehrter Herr, eines Ratsherrn zwei Söhnlein, große Tochter und Frau, drei Chorherrn, vierzehn Domvikarii, ein blindes Mägdlein, die dicke Edelfrau, ein geistlicher Doktor u. s. f."
Beispiele für ungerechtfertigte Willkür:
Ein junger Mann widerstand einer schönen Frau. Die Richter glaubten, dies habe nur mit Hilfe des Teufels passieren können, so dass er als Zauberer im Feuer umkam. Hier spielte laut den Quellen allerdings auch private Rache eine Rolle.
Als 1128 Graf Theoderich von Flandern an einem Weib vorbeikam, das ihn mit Wasser bespritzte, gab er bald darauf vor, sich unwohl zu fühlen. Daraufhin wurde sie ergriffen und ohne Verhör und Prozess in die Flammen geworfen.
1615 wurde Katharina Kepler, die Mutter des berühmten Astrologen Johannes Kepler, von einer Nachbarin als Hexe denunziert und in Gefangenschaft mit der Folter bedroht. Durch großes Bemühen des Sohnes wurde sie 1620 freigesprochen, verstarb aber im Jahr darauf.
Während des 30-jährigen Krieges (1618 – 1648) gab es viel Aberglaube. Viele Soldaten waren darauf bedacht, Zaubermittel und Talismane zum Schutz zu tragen und um z. B. treffende Kugeln zu gießen oder Schätze zu finden.
Während dieser Zeit wurde der Hexenglaube weiter genährt durch von Stadt zu Stadt fahrende Scharlatane, die vorgaben, Hellsehen oder Schwarze Künste zu können, Teufelsbezwinger oder Wunderdoktoren zu sein. Das Volk war fasziniert von diesen Darbietungen, doch andererseits auch verängstigt, da überall von Hexen die Rede war, die durch Schadenszauber Verletzungen oder Morde durchführten. Durch diesen Schwindel, Betrügereien und Verbrechen war das Volk so voreingenommen, dass man hinter jeder kräuterkundigen Frau oder weisen Mann eine Hexe vermutete, die mit dem Teufel im Bunde stand und die es zu bekämpfen galt. Viele tausende Menschen wurden auf diese Weise angeschwärzt und hingerichtet.
Bemerkenswert ist, dass in protestantischen Gebieten viel schlimmer, qualvoller und zahlreicher gegen die vermeintlichen Hexen vorgegangen wurde als in den katholischen Gebieten. Die Urteile wurden von weltlichen Herrschern vollstreckt. Die Kirche war oft außen vor. Viele Richter unterzeichneten die Todesurteile aus blinder Mordlust. Ebenso wurden die Folterungen aus bloßer Blutgier und Lust am Quälen durchgeführt.
Die Hexenverfolgung führte zu einem einträglichen Geschäft der Hexenrichter. Die Angehörigen von Verurteilten mussten Abkommgelder bezahlen für den Henker, den Strick und das Feuerholz. So wurden sogar Henker zu dieser Zeit durch einen Schuldspruch wohlhabend.
Ablauf eines Hexenprozesses:
Sofern ein Beschuldigter nicht ohne Verfahren hingerichtet wurde, wurde er der peinlichen Befragung unterzogen (pein = Schmerz), d. h. Folter. Es war festgelegt, dass ein Geständnis nicht während der Folter gemacht worden sein darf. Aber das umgingen die Folterknechte, indem sie die Beschuldigten unter Androhung weiterer Bestrafung in einen gesonderten Raum brachten. Mit der Aussicht, den Qualen ein Ende zu bereiten, gestanden viele Menschen ein nicht begangenes fantastisches Vergehen. Einmal denunziert, führte der weitere Weg meistens zum Tod. Die Nennung weiterer Namen während der Folter gewann immer mehr an Bedeutung. Man versprach vor der Verbrennung den Hexen einen leichteren Tod durch den Strick oder das Schwert. Da ein Versprechen an eine Hexe allerdings nicht bindend war, musste man sich daran natürlich nicht halten. Die Benennung durch eine Hexe führte zur sofortigen Verhaftung dieser Person, zu Folter und schließlich zum Tod.
Ablauf:
1. Anklage
Der eigentlichen Anklage ging meist eine Denunziation oder Besagung voraus. Den Beschuldigten wurde selten ein Recht auf Verteidigung zugesprochen.
2. Inhaftierung
Damit die Hexe keine Zaubermittel mit in das Gefängnis (Turm, Keller, Gewölbe) brachte, wurde sie vor der Inhaftierung vollständig entkleidet und rasiert (Depilation), auch um ihre Zauberkraft zu brechen. Anschließend wurde sie am ganzen Körper nach einem Hexenmal untersucht.
3. Verhör
Das Verhör wurde in drei Teilschritte unterteilt:
a) gütliche Befragung: detaillierte Befragung durch den Hexenrichter nach der Teufelsbuhlschaft, Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, Zauberei etc.
b) Territion: Sofern die gütliche Befragung kein Geständnis hervorgebracht hat, wurden die Beschuldigten bedroht und eingeschüchtert durch Vorzeigen der Folterinstrumente.
c) peinliche Befragung: Als letztes Mittel, ein Geständnis zu erreichen, wurde die peinliche Befragung durchgeführt mit Hilfe der Folter, was dann aufgrund der großen Qualen zu einem Geständnis führte.
Für sonstige Prozesse galten Schutzvorschriften wie z. B. die Folter dürfe nur eine Stunde dauern, die Folter dürfe nur drei Mal durchgeführt werden etc. Hexenprozesse galten als crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen), gegen welches mit besonderer Härte vorzugehen war.
4. Geständnis
Ohne ein Geständnis durfte in der frühen Neuzeit niemand verurteilt werden. In Hexenprozessen war allerdings aufgrund der Foltermethoden mit einem solchen ziemlich wahrscheinlich zu rechnen.
5. Besagung (Befragung nach anderen Hexen)
In einem weiteren Verhör, eventuell unter nochmaliger Folter, befragte man die Beschuldigten nach weiteren Hexen und forderte sie auf, diese zu benennen, da man auf den Hexenzusammenkünften ja mit ihnen in Kontakt käme. Dies führte oftmals zu Kettenprozessen.
6. Verurteilung
Eine Hexe wurde grundsätzlich zum Feuertod auf dem Scheiterhaufen verurteilt.
7. Hinrichtung
Um die Seele zu reinigen, wurden die Verurteilen lebendig auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Hexe wurde an einen Pfahl gefesselt, der inmitten eines Haufen Holzes stand, der angezündet wurde. Manchen Hexen wurde die Gnade zuteil, vor der Verbrennung enthauptet oder erdrosselt zu werden. Manchmal wurde auch ein Säckchen Schwarzpulver um den Hals gebunden.
Foltermethoden:
Gefängnisse: Gewölbe, Keller, Gruben, dicke Hexentürme.
An einem Pfahl befanden sich zwei oder drei starke Holzbalken mit Löchern, durch die Arme und Beine gesteckt wurden und dann zusammengezogen wurden, damit die Gefangenen sich nicht bewegen konnten. Zusätzlich wurden den Gefangenen schwere Eisen an die Füße gekettet, so dass sie diese nicht einmal ausstrecken konnten. Oder Gefangene wurden in enge Nischen in den Mauern gesteckt, in denen sie sich auch kaum bewegen, geschweige denn ausstrecken konnten. Weiter gab es enge brunnenähnliche Vertiefungen im Boden von 15 bis 30 Klaftern Tiefe (1 Klafter entspricht laut Der Große Brockhaus 1955: 1,7 m), in die die Gefangenen mit einem Seil hinab gelassen und bei Bedarf wieder hoch geholt wurden. Am Boden ist es so kalt, dass den Gefangenen die Füße unter irrsinnigen Schmerzen abfroren und diese Menschen nach ihrer eventuellen Freilassung ihr Leben lang Krüppel blieben. Durch die eingeschränkten bzw. unmöglichen Bewegungen hatten die inhaftierten Menschen bald ihre Gliedmaßen nicht mehr unter Kontrolle. Sie saßen in absoluter Dunkelheit ohne zu wissen, wie spät es ist, ob es Tag oder Nacht ist. Sie lagen in ihrem eigenen Unrat, erhielten natürlich ungenügend Verpflegung, wurden befallen von Parasiten. Da sie sich nicht bewegen konnten, konnten sie Ungeziefer (Ratten, Kakerlaken, Mäuse) nicht ausweichen oder dieses verscheuchen und wurden manches Mal sogar angefressen von den Tieren. Zu dieser misslichen Unterkunft kam noch dazu, dass die Menschen von den Henkern gefoltert und verspottet wurden. Diese Behandlung dauerte Monate, manchmal Jahre; da verzweifelte selbst der stärkste Charakter. Um diesen Qualen zu entfliehen, wurden den Menschen oft falsche Geständnisse entlockt. Wenn das Gefängnis allein nicht zu einem Geständnis führte, gab es ja immer noch die Foltermethoden, die an grausamen Ideen nicht zu übertreffen sind.
Ein Auszug aus einem Protokoll einer Hexenverhandlung zeigt, wie viel den Angeklagten angedichtet wurde, um sie zu Teufelsbuhlen zu machen und die Folter und Hexenverfolgung in ganz Deutschland zu rechtfertigen:
„Die Angeklagte hat1) Die Hexerei und Zauberei von ihrer Mutter vor etlich 30 Jahren gelernt.
2) Sich dem leidigen Teufel mit ihrem Blut verschrieben.
3) Auf viel und unterschiedliche Teufelstänz gefahren.
4) Den heiligen Leib Christi nach Reichung desselben wieder aus dem Mund genommen, und dem Teufel gar oft gebracht.
5) Dagegen aber wieder ein teufelisch Nachtmahl genommen.
6) Mit schweren und seelenverderblichen Vermaledeiungen ihre begangenen Missetaten geleugnet.
7) Von dem bösen Geist sich umtaufen lassen.
8) Einen sonderen menschlichen Buhlen auf dem Heuberg gehabt.
9) Durch ihre Teufels-Salben und andere zauberische Mittel Menschen umgebracht 9, darunter 2 ihrer eigenen Kinder.
10) Sich von dem leidigen Teufel auf dem Rücken zwischen den Schulterblättern bezeichnen lassen.
12) Behexe und bezaubert auf unterschiedliche weiß 24 Personen, darunter ihre eigene Mutter.
13) An unterschiedlichem Vieh durch Beschmierung ihrer Salbe umgebracht 8 Stück.
23) Von dem Teufel zu verschiedenen Malen Geld empfangen.
24) In Keller und verschlossene Ort gefahren.
25) Etlichen Personen Haar in den Leib gezaubert."
Hexenproben:
Um herauszufinden, ob eine vermeintliche Hexe wirklich schuldig ist, gab es diverse fragwürdige Mittel:
1. Wasserprobe
Die beschuldigte Frau wurde an Händen und Füßen zusammengebunden und ins Wasser geworfen. Schwamm die Person oben, meinte man, erwiesen zu haben, dass es eine Hexe war, da man glaubte, dass das Wasser nur reine Menschen aufnehme. Die Person wurde sodann verurteilt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Ging sie unter, war ihre Unschuld bewiesen. Da sie allerdings meist ertranken, hatten sie davon nichts mehr.
2. Wägeprobe
Um fliegen zu können, so dachten die Menschen des Mittelalters, mussten Hexen wohl leichter sein, als normale Menschen. Also wog man die Menschen mit nichts an als einem Hemd, damit sie keine zusätzlichen Gewichte unter der Kleidung verstecken konnten. Lag ihr Gewicht unter einem festgelegten Maß, war ihre Schuld erwiesen. Viele Menschen holten sich ein entsprechendes Zertifikat rein vorsorglich, womit ein für allemal bewiesen war, dass sie keine Hexen waren.
3. Feuerprobe
Die Feuerprobe zählte zu den Gottesurteilen, wie oben beschrieben. Eine Person musste ein Kohlestück in Händen halten oder über glühende Kohlen laufen. Wenn nach einigen Tagen noch Verletzung oder eine eitrige Wunde zu sehen war, war die Schuld erwiesen, da Gott ja keine ungerechtfertigte Bestrafung zulassen würde.
4. Nadelprobe
Wenn man in ein „Hexenmal" (z. B. ein Muttermal) mit einer „Hexennadel" stach und es nicht blutete, war man der Hexerei schuldig. Laut Wikipedia sind noch Nadeln erhalten, die für die Suche des Hexenmals zum Einsatz kamen. Darunter befinden sich auch solche, die eindeutig zum Betrug an den Opfern dienten, denn bei ihnen weicht bei Druck die Nadel in den Schaft zurück, sodass logischerweise weder Schmerz noch Blutfluss entstehen konnte.
Ob man dank seiner Gaben, wie z. B. vermeintliche Hellsichtigkeit, zu einer Heiligen wurde oder als Hexe verleumdet wurde, entschied meist nur der Zufall. Als armes Bauernkind über hellseherische Fähigkeiten zu verfügen, konnte eher dazu führen, als Hexe verbrannt zu werden, wuchs man mit den gleichen Fähigkeiten in einem Kloster auf, konnte man unter Umständen als heilig gelten. Als Beispiel hierfür kann man Jeanne d´Arc (Johanna von Orléans) nennen. Von der Kirche wurde sie zuerst dank ihrer Maria-Erscheinungen benutzt und später als Hexe verbrannt. Erst lange nach ihrem Tod wurde sie heilig gesprochen.
Gegner der Hexenverfolgung / Folter
Karl der Große hatte im Konzil von Reisbach-Freising 799 bereits verboten, Hexen willkürlich umzubringen und zu verbrennen. Man solle sie lieber bekehren. Papst Gregor VII. (Papst von 1073 bis 1085) war wie Karl der Große nicht gegen den Prozess an sich, sondern gegen die Methoden, ein Geständnis herbeizuführen. Gegen ein geordnetes Strafverfahren hatten sie nichts einzuwenden.
Die am 27.07.1532 in Kraft getretene Constitutio Criminalis Carolina schwächte wie die Hexenbulle von Papst Innozenz VIII. den Sachsenspiegel ab, der für jede Zauberei die Todesstrafe vorsah. Kaiser Karls V. so genannte Halsgerichtsordnung (1. Strafgesetzbuch Deutschlands) beschrieb die Todesstrafe lediglich für solche Verbrechen, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Für Zauberei lediglich mit Sachschaden wurden nur Reparationen gefordert. Allerdings wurde vor Allem in protestantischen Gebieten die Halsgerichtsordnung ignoriert, d. h. eine kaiserlich – weltliche - Anordnung wurde missachtet.
In Ländern, in denen die Inquisition herrschte, Italien, Spanien, Portugal, wurden kaum Prozesse gegen Hexen geführt. Dort herrschte der Prozess gegen Ketzer vor. In Rom selbst, im Wirkungskreis des Papstes, wurde nie eine Hexe verbrannt.
Der erste, der gegen den Hexenwahn vorging, war Cornelius Agrippa von Nettesheim, Generaladvokat zu Metz, der sich selbst mit Schriften zu Magie beschäftigte. Nach seinen Studien kam er zu dem Entschluss, dass „Magie" entweder auf Betrug beruhe oder auf einem außergewöhnlichen Wissen um die Natur. Er verfasste eine satirische Schrift über die seinerzeitigen Kenntnisse der Wissenschaft: „de incertitudine et vanitate scientiarum". Seine weitere Schrift „de occulta philosophia" (Paris, 1531, Köln 1533) richtete sich gegen Aberglauben und den Hexenglauben. Agrippa schaffte es auch, eine Bäuerin erfolgreich gegen den Inquisitor Savin zu verteidigen. Dieser Erfolg und seine Schriften führten allerdings dazu, dass er selbst der Hexerei angeklagt wurde und ein Jahr lang gefangen gehalten wurde. Nach seinem Tod wurde voller Hass berichtet, dass ein Dämon in Gestalt eines schwarzen Hundes aus seinem Nacken gezogen wurde.
Einer seiner Schüler, Johann Weyer (oder Weier), der spätere Leibarzt Herzog Wilhems von Kleve, ging jedoch den Weg Agrippas weiter. Weyer bereiste nach seinem Medizinstudium den Orient, Ägypten und die griechischen Inseln, um seine Kenntnisse zu vertiefen. 1545 kehrte er zurück und ließ sich als Arzt nieder. In seiner Schrift „de praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis" (1563), welches in mehreren Auflagen erschien und sogar in die deutsche und französische Sprache übersetzt wurde, konterte er mit naturwissenschaftlichen Argumenten gegen die Verfolgung und verurteilte die Rohheit, mit der gegen angebliche Hexen vorgegangen wurde. Durch das Vorbild Herzog Wilhelms verurteilte er lediglich die erwiesene Giftmischerei. Er versuchte seine Zeitgenossen mit Erklärungen der Natur davon zu überzeugen, dass es das Hexenwesen, wie es sich die Menschen damals vorstellten so nicht gab, wenn er auch der Meinung war, dass es den dunklen Geist gab. Dr. Weyer bekam immer mehr Zustimmung, wenn auch viele Widersacher ihm nach dem Leben trachteten. Seine Ansichten teilten z. B. Dr. Johann Ewich, Arzt in Duisburg, später Professor in Bremen, Johann Georg Gödelmann, Professor in Rostock, August Lerchheimer, Professor in Heidelberg, Cornelius Loos, Professor in Trier, Johann Greve, Pfarrer in Arnheim.
Eine weitere bedeutende Persönlichkeit gegen die Folter von Hexen war auch bereits der spanische Humanist L. Bives (gest. 1540; unter Papst Hadrian VI. – dem letzten deutschen Papst). Auch bedeutende Theologen der Jesuiten, Lahnmann und Tanner (oder auch Thanner) (nach ihm wurde lt. Wikipedia der Tannerus Krater auf dem Mond benannt), waren für eine mildere Behandlung der Angeklagten.
Adam Tanner verfasste ein vierbändiges Werk „Universa Theologia scholastica, speculativa, practica" (1626/1627), in der er die Frage stellte, wie verheiratete Frauen mehrmals des Nachts von ihren Ehemännern getrennt sein könnten, ohne, dass diese etwas davon bemerkten. Dadurch, dass sie hinter Türen und Riegeln eingeschlossen seien, könne der Teufel sie nicht ohne großen Lärm herausholen. Er schrieb die Wahrnehmungen der Ankläger, Hexen würden zu Hexensabbaten gehen und mit dem Teufel tanzen, Träumen und Sinnestäuschungen und Phantastereien zu. Er sprach Dämonen die Fähigkeit ab, von Menschen oder Tieren Besitz ergreifen zu können. Lediglich durch giftige Salben, die auf natürliche Weise wirkten, könnte Schaden gestiftet werden. Er verlangte von den Hexenrichtern, dass den Angeklagten die Möglichkeit gegeben werde, sich mit Hilfe eines Verteidigers von den Anschuldigungen frei zu machen, da es sich oft um einfache, einfältige Personen handele. Er weist darauf hin, dass viele Menschen, von deren Unschuld man überzeugt sei, absichtlich ein falsches Zeugnis geben, um der Foltertortur zu entgehen. Bei der Tortur sollte man darauf achten, das Schamgefühl der Person nicht zu verletzen. Tanner sah als erfolgreichstes Mittel gegen Teufelsbesessenheit und dunkle Gedanken einen starken Glauben an Gott, Gebete und werktätige Liebe, um so den Teufel mehr zu demütigen als Tausend Todesurteile, die nämlich rein gar nichts brachten. Er will erreichen, dass gegen den Hexenglauben mit geistigen Waffen vorgegangen wird und nicht mit leiblichen.
Friedrich Spee (1591 bis 1635) kritisierte in seinem Buch „Cautio Criminalis" die juristischen Methoden, vor Allem die Folter. Er machte bewusst keine Anspielung auf speziell Hexenprozesse, um sich nicht in Gefahr zu bringen, da vor ihm schon viele Kritiker an der Hexenprozessführung ihr Leben verloren hatten. Den Quellen zufolge kann man Spee eher als Menschenrechtler bezeichnen (Wikipedia zu Friedrich Spee – Diskussionsforum). Er schreibt in seinem Buch „Cautio Criminalis": „Behandelt die Kirchenobern, Behandelt mich ebenso wie jene Unglücklichen, werft uns auf die selben Foltern – und ihr werdet uns alle als Zauberer erfinden." Er zitiert in seinem Buch Männer, die der Folter unterzogen wurden und die ihm erklärten, jedes erdenkliche Verbrechen gestehen zu wollen, nur um einer neuerlichen Folter zu entgehen, da es keinen Schmerz gebe, der schlimmer gewesen sei. Pater Spee war im Namen des Ordens der Gesellschaft Jesu als Seelsorger tätig. In Würzburg und Bamberg begleitete Spee die vom Hexengericht zum Tode verurteilten Menschen in ihren letzten Stunden. Während dieser Zeit überzeugte er sich immer mehr von der Unschuld der vermeintlichen Opfer, da er in keinem Fall irgendeine Zauberei erkennen konnte. Jedoch trat er zuerst nicht offen den Prozessen entgegen. Die Traurigkeit und der Gram über so viele sinnlose Tote ließen ihn vor der Zeit altern. Endlich aber traut sich Spee zuzugeben, der Verfasser der „Cautio Criminalis" zu sein und geht öffentlich gegen die Prozesse vor, um in gutem Latein und Gründlichkeit die angeblichen Verbrechen zu widerlegen. Während des 30-jährigen Krieges half er Soldaten und Verwundeten, begleitete Sterbende, rettete Verletzte, bis er am 07.08.1635 einem Fieber, welches er sich in einem Lazarett holte, erlagt (andere Quellen sprechen von der Pest). Sein Werk erschien auch in deutscher, holländischer, schwedischer und französischer Übersetzung. Zwar stoppte das Werk die Hexenverfolgung nicht sofort, jedoch brachte sie den Menschen, Landesherren und Kirchenfürsten nach und nach Einsicht in die Unsinnigkeit der Verfolgung.
Seit 1701 bekämpfte erfolgreich auch Christian Thomasius in Halle den Hexenwahn auf protestantischer Seite, auch wenn nach wie vor viele Gemeinden (Leipzig und Jena) an der Verfolgung festhielten. In seiner „Dissertatio de crimine magiae" bemängelt er das Fehlen von Beweisen für die Existenz von Hexen und ihrem Pakt mit dem Teufel.
Ende der mittelalterlichen Hexenprozesse in Europa
Mit dem Einzug der Aufklärung fingen die Menschen an, die Phänomene in der Natur zu hinterfragen. Der Fortschritt in der Medizin führte dazu, Krankheiten erklären zu können. Man verstand, dass nicht vermeintliche Hexen für Leiden ursächlich sind. Einerseits bekam der Protestantismus mehr Zulauf, andererseits waren die Kirche und das Volk noch so sehr im Aberglauben versunken, dass sich die Hexenverfolgung und Tötung noch ein Jahrhundert hinzog.
Der letzte Hexenprozess in Deutschland fand 1749 in Würzburg statt, die letzte Hinrichtung im deutschsprachigen Raum war die einer 17-jährigen Dienstmagd 1782 im protestantischen Kanton Glarus in der Schweiz.
Im Großherzogtum Posen fand noch 1793 eine überlieferte Hinrichtung einer Hexe statt.
1836 wurde auf der Halbinsel Hela (Danziger Bucht) eine vermeintliche Hexe von Fischern der Wasserprobe unterzogen und, da sie nicht untergehen wollte, gewaltsam ertränkt.
Wikipedia stimmt hier mit der letzten Hinrichtung in Deutschland nicht überein: „Als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen wurde Anna Schnidenwind am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl hingerichtet. Vermutlich fand die letzte Hexenhinrichtung auf Reichsboden 1756 in Landshut statt. Am 4. April 1775 wurde im Stift Kempten im Allgäu Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzte Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabt Honorius von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat …) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber nicht vollstreckt, da der Fürstabt wenige Tage vor der Vollstreckung befahl, erneut die Ermittlungen aufzunehmen. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt, so dass Anna Schwegelin 1781 im Kemptener Gefängnis eines natürlichen Todes starb."
Hexenverfolgung In Heidelberg
Den vorhandenen Dokumenten zufolge wütete der Hexenwahn in Heidelberg hauptsächlich zwischen 1450 und 1500 mit dem traurigen Rekord „Ort der frühesten Massenhexenprozesse" überhaupt gewesen zu sein. Die Scheiterhaufen für die Hinrichtungen wurden außerhalb der Stadtmauern am Neckarufer errichtet (Neuenheimer Neckarwiese). Nach der Wende zum 16. Jahrhundert starb in Heidelberg keine Hexe mehr den Feuertod. Der Hexenturm bei der Universität wurde erst seit 1684 so benannt. Zuvor hieß er nur Diebsturm oder Gefängnisturm. Wahrscheinlich saß dort nie eine Hexe und wartete auf ihre Hinrichtung. Ein Zeitzeuge, Matthias von Ketmat, Hofkaplan und Chronist des Pfälzer Kurfürsten Friedrich des Siegreichen, beschrieb, dass er während seiner Reisen viele Hexen habe brennen sehen in Heidelberg und andernwärts. Er beschreibt den Hexenglauben als allerverfluchteste Sekte von Unholden. Er berichtete von zwei Frauen, die 1475 als Hexen in Dilsberg verbrannt wurden. Eine der Frauen gestand, ihren Nachbarn mittels eines Schadenszaubers am Kopf verletzt zu haben, indem sie ihm ein Haar genommen und in einen Baum gestoßen habe. Dieses Haar fand man angeblich später. Ebenso berichtet er von Salben und Tinkturen, die aus den Leichen von satangeweihten Kindern gewonnen wurden. Den Ausbruch der Pest in verschiedenen Ortschaften z. B. erklärt von Ketmat so, dass aus den Lungen, Eingeweiden und Lebern der satangeweihten Kindern ein Pulver hergestellt wurde, welches in den Nebel gestreut wurde und sich so in der Ortschaft verteilte. Im 15. Jahrhundert gab es zahlreiche Gründe, weshalb ein Schadenszauber von Hexen angewandt werden konnte. Es gab immer wieder Seuchen, Dürren, Hungersnöte, Unwetter, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuersbrünste. Chroniken beschreiben, dass zwischen 1407 und 1491 in Heidelberg ein Dutzend Mal die Pest ausgebrochen sei.
Als erste Hexe wurde in Heidelberg wohl 1447 eine Frau namens Johanna Opfer der Hexenjagd. Von Ketmat spricht davon, dass die Unholde, die Katzen und Besen reiten, über den Heiligenberg auf die Angelgrube (heute: Langer Kirschbaum) und die Kurnau (heute: Schafbachtal nach Schönau) fahren. Die Gegend um den „Münchelpass" wird heute noch als (Hexen) Tanzplatz bezeichnet.
Als einer der wichtigsten Gegner der Hexenprozesse gilt ein 1524 geborener Heidelberger Universitäts-Professor für Mathematik und Philosophie, der ein Jahr als Rektor tätig war. Obwohl er selbst an Hexerei und Zauberei glaubte, veröffentlichte er 1585 unter dem Pseudonym Augustin Lerchheimer eine kritische Schrift über die Hexenprozesse „Christlich bedencken und erinnerung von Zauberey, woher was und wie vielfeltig sie sei". Um nicht enttarnt zu werden, vermied Lerchheimer jeden wissenschaftlichen Bezug, da man selbst als Gegner der Hexenprozesse als Ketzer verfolgt und verbrannt werden konnte. Er wollte erreichen, dass die Prozesse humaner und gerechter abgehalten werden. Er sprach sich gegen die Anwendung von Folter aus, da diese Fehlurteile begünstigt haben. Jedoch fand seine Schrift kein nennbares Gehör und so appellierte er an den Gerechtigkeitssinn der Richter.
Hexenverfolgung Heute
Auch heute noch gibt es Verfolgung und Diskriminierung von vermeintlichen Hexen, die angeblich Schadenszauber anwenden. Man denke z. B. an Voodoo in Lateinamerika. In Afrika werden nach wie vor Menschen der Hexerei angeklagt, verstümmelt und / oder getötet. Wegen großer Hungersnöte und Armut werden beispielsweise in der Demokratischen Republik Kongo Kinder von ihren eigenen Müttern der Zauberei bezichtigt, um nicht mehr für sie sorgen zu müssen. Diese so genannten Hexenkinder (hauptsächlich in Kinshasa) werden ausgesetzt oder ermordet, weil die Mütter sie nicht mehr ernähren können. In einigen afrikanischen Staaten gibt es gar ausdrücklich strafrechtliche Bestimmungen gegen Hexerei.
Die Zahl der seit 1960 wegen Hexerei ermordeten Menschen ist wahrscheinlich höher als die zu Zeiten der Hexenverfolgung vor der Aufklärung.